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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines 

Diese AGB gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen, die zwischen dem Forschungsinstitut für Glas – Keramik GmbH, genannt FGK, und dem Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlichrechtlichen Sondervermögen, vereinbart werden. Auf Verbraucher im Sinne des § 13 BGB finden diesen AGB keine Anwendung.

Die nachstehenden AGB sind Bestandteil für alle Projekt-, Prüf- und Messaufträge, die das FGK, übernimmt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Aufträge des Kunden werden nur nach unserer ausdrücklichen Bestätigung zu nachstehenden Bedingungen verbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden haben für das FGK keine Geltung, auch wenn ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprochen wird. Spätestens mit Aufnahme der Projekt-, Mess- oder Prüfarbeiten gelten die nachfolgenden Bedingungen als anerkannt.

2. Verfügbarkeit von Materialien und Informationen sowie geistige Schutzrechte 

Projekt-, Mess- oder Prüfaufträge werden unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Materialien, Bestandteile, notwendige Angaben, Informationen und andere Unterlagen rechtzeitig verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden, sodass es bei der Ausführung des Auftrages zu keinen Unterbrechungen kommt. Handelt es sich bei dem Probenmaterial um gefährliche Stoffe, ist die FGK GmbH hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Wird dies schuldhaft unterlassen und kommt es dadurch bei der Probenbearbeitung zu Sach- und/oder Personenschäden, ist der Auftraggeber zu Schadensersatz verpflichtet.

An Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen und sonstige Unterlagen bzw. Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages, einschließlich in elektronischer Form und einschließlich Entwürfe, erstellt werden und die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen (im folgenden „Werke“), räumt das FGK dem Kunden hieran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden dem Kunden nicht eingeräumt bzw. übertragen. Der Kunde darf Werke nur vollständig und auch sonst nur in unveränderter Form und nur für den Vertragszweck verwenden. Insbesondere bedarf eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung zu Werbezwecken in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Einwilligung des FGK.
Das FGK behält sich seine Rechte an sämtlichen Prüfmethoden und Prüfverfahren sowie an sämtlichen Geräten oder Ausstattungen vor, die das FGK selbst entwickelt oder allgemein verwendet, es sei denn, diese wurden im Rahmen der Erbringung der Arbeitsergebnisse gemäß schriftlicher Vereinbarung ausschließlich für den Kunden entwickelt.

3. Angebot / Preise 

Angebote sowie Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die angegebenen Kosten beruhen auf der derzeitigen Kostenlage und dem voraussichtlichen Personal- und Sachkostenaufwand. Änderungen dieser Grundlagen berechtigen das FGK zu einer Neuberechnung. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich das FGK an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 3 Monate ab deren Datum gebunden.

4. Fristen 

Die Zeitdauer für die Durchführung von Projekt-, Mess- oder Prüfaufträgen wird vom FGK aufgrund von Erfahrungswerten unverbindlich angegeben (ohne Gewähr). Bei Verschiebung von Beginn oder Zeitdauer durch unvorhergesehene Umstände werden die kalkulierten Zeiten neu ermittelt. Sofern Fristen vereinbart wurden, gelten diese als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf ein Abschluss- oder Prüfbericht vorgelegt wird. Verzögert sich die Vorlage des Abschluss- oder Prüfberichtes durch unvorhergesehene Ereignisse, z.B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Sabotage, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Teile usw. beim FGK, so tritt eine angemessene Verlängerung der Frist ein. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem das FGK in Verzug geraten ist. Durch Verzögerung entstandenen unvermeidbaren Kosten trägt der Auftraggeber, soweit er diese zu vertreten hat.

5. Gefahrenübergang 

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die im Rahmen des Projekt-, Mess- oder Prüfauftrages anzufertigenden Teile und Unterlagen an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das FGK verlassen haben. Ist mit dem Kunden die Abholung vereinbart, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Zahlungsbedingungen 

Die Rechnungen werden dem Kunden auf elektronischem Weg zugestellt. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des FGK 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Das FGK behält sich vor, An- bzw. Zwischenzahlungen zu verlangen. Diese gliedern sich in der Regel wie folgt: 1/3 bei Auftragsannahme, 1/3 nach teilweiser Erfüllung (50 %) des Auftrages, 1/3 10 Tage nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Zahlungen haben spesen- und portofrei auf das Konto zu erfolgen, welches auf der Rechnung aufgeführt ist. Ist ein Zahlungseingang nicht fristgerecht festzustellen, ist das FGK bei Verzug des Kunden -vorbehaltlich anderer Rechtsfolgen- berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 BGB zu berechnen und außerdem die Arbeiten zu unterbrechen und die Fristen für die Ausführung der Arbeiten entsprechend zu verlängern. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist das FGK bei fehlender Tilgungsbestimmung des Kunden berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das FGK über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, gerichtlich entscheidungsreif oder unstreitig sind.

7. Gewährleistung 

Das FGK leistet in der Weise Gewähr, dass die nachweisbar fehlerhafte Durchführung eines Auftrages nachzubessern ist. Hierzu ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Absendung oder Übergabe des Abschluss- oder Prüfberichtes schriftlich oder in Textform an die Adresse des FGK Widerspruch einzureichen. Sollte keine Einigung über die Berechtigung des Widerspruchs erreicht werden, wird eine Schiedsprüfung durchgeführt. Über die Wahl der Stelle, die die Schiedsprüfung ausführt, wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen. Die Kosten der Schiedsprüfung gehen zu Lasten des FGK, wenn der Widerspruch zu Recht bestand und zu Lasten des Kunden, wenn der Widerspruch zu Unrecht bestand. Zu Recht besteht ein Widerspruch dann, wenn die Mess- und Prüfergebnisse von FGK und Schiedsstelle um mehr als das Doppelte der angegebenen Messunsicherheit differieren. Wasserproben werden bereits nach 4 Wochen durch das FGK entsorgt. Repräsentative Proben verbleiben für die Dauer von 1 Jahr ab dem Datum des Abschlusses oder Prüfberichtes beim FGK. Proben der Rutschhemmungsbestimmung auf der schiefen Ebene werden nur für die Dauer von 6 Monaten aufbewahrt.

Sofern keine gesonderte Vereinbarung – insbesondere im Rahmen einer Qualitäts-Sicherungsvereinbarung, einer Prozessoptimierungsanalyse oder einer individuell vereinbarten Konformitätsbewertung – getroffen wurde, obliegt es allein dem Kunden, den Einsatz oder die Verwendung der einzelnen Prüfergebnisse des FGK für bestimmte Einsatz- oder Verwendungszwecke eigenverantwortlich zu prüfen und mögliche nachteilige Auswirkungen, insbesondere auf Herstellung oder Vertrieb seiner Produkte, zu beurteilen. Eine Überwachung oder Prüfung dieser Zwecke durch FGK erfolgt ohne entsprechende Vereinbarung nicht.

8. Haftung 

Verzögert sich eine Leistung aus Gründen, die das FGK zu vertreten hat, und wird eine angemessene Nachfrist, die verbunden ist mit der ausdrücklichen Erklärung, der Kunde werde nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnen, durch Verschulden des FGK nicht eingehalten, ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

Das FGK haftet im Fall von Pflichtverletzungen unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des FGK, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen.

Das FGK haftet im Übrigen auch für Schäden infolge von Pflichtverletzungen, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Das FGK haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf einen Betrag in Höhe der 5-fachen Auftragssumme des jeweiligen Auftrages pro Schadensfall.

Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des FGK betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des FGK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht 

Bei allen sich in diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand. Für alle vertraglichen Vereinbarungen gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des gesamten Vertrages unwirksam sein oder werden, tritt an dessen Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.

Stand: 25.08.2025

Forschungsinstitut für Glas – Keramik GmbH 

Heinrich-Meister-Straße 2 

56203 Höhr-Grenzhausen 

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